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AGB / Vermietbedingungen

Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Mieter, der als solches für alle mit der Fahrzeugmiete verbundenen Kosten zahlungspflichtig ist, wie für den Fahrer und jeden zusätzlichen im Mietvertrag eingetragenen Fahrer, der berechtigt ist, das Fahrzeug zu führen. Der im Mietvertrag eingetragene Fahrer haftet für die Zahlung der Miete und sonstigen Kosten.

Berechtigte Mieter und Fahrer

Jede juristische oder natürliche Person, die geschäftsfähig und bereit ist, die Verpflichtungen für das Fahrzeug für die Mietdauer zu übernehmen, kann ein Fahrzeug mieten. Nur die im Mietvertrag genannten Fahrer sind berechtigt, das Fahrzeug zu führen. Die erforderliche, in Deutschland gültige Fahrerlaubnisse und Personalausweise/Reisepässe sind vorzulegen. Jeder eingetragene Fahrer muss Mindestens 24 Jahre alt sein und mindestens seit 3 Jahren im Besitz des Führerscheins sein. Kann der Mieter bei Übergabe des Fahrzeugs keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass oder Führerschein vorweisen, ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ansprüche des Mieters wegen Nichterfüllung sind in diesem Fall ausgeschlossen.

Übernahme des Fahrzeuges

Der Mieter/Fahrer bestätigt, das Fahrzeug in ordnungsgemäßem Zustand und mit dem im Übernahmeprotokoll aufgeführten Zubehör übernommen zu haben. Eventuelle Beanstandungen müssen sofort bei Fahrzeugübernahme auf dem Übernahmeprotokoll vermerkt werden.

Fahrzeugmiete

Die Mietdauer beginnt und endet am Übergabeort und zur Mietzeit wie im Mietvertrag vereinbart. Für je angefangene 24-Stunden wird 1 Miettag berechnet. Eine Überschreitung der vereinbarten Mietzeit ist nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters zulässig. Andernfalls ist der Vermieter berechtigt, sich den Besitz an dem Mietfahrzeug auf Kosten des Mieters zu verschaffen. Dies gilt auch bei längerfristigen Mieten für den Fall, dass der Mieter mit den vereinbarten Zahlungen länger als 10 Tage im Rückstand ist oder abzusehen ist, dass er seinen Verpflichtungen nicht nachkommen wird. Setzt der Mieter den Gebrauch des Fahrzeugs nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. § 545 BGB findet keine Anwendung. Die Fahrzeuge sind mit einer Technik ausgestattet, die dem Vermieter im Falle einer Vertragsverletzung des Mieters erlaubt, die Position des Fahrzeugs zu ermitteln. Der Mieter willigt ein, dass der Vermieter in so einem Fall (z.B. Nicht-Rückgabe zum vereinbarten Zeitpunkt) diese Daten nutzt, um wieder in den Besitz des Fahrzeug zu gelangen.

Mietpreis

Der Mietpreis wird nach Zeit und ggf. zusätzlich nach gefahrenen Mehrkilometern berechnet, zugrunde liegt hier die jeweils gültige Preistabelle für das aktuelle Fahrzeug. Minderkilometer werden nicht rückvergütet. Der vereinbarte Mietpreis ist vor Mietbeginn zu leisten. Bei Langzeitmiete erfolgt die Vorkasse anteilig monatlich. Die Kosten für Wartung, Verschleißreparaturen (bei Reifen im Rahmen des normalen Verschleißes) Vollkasko-Versicherung und Kfz.-Haftpflichtversicherung sind im Mietpreis enthalten. Die Kosten für Fahrstrom trägt der Mieter. Ebenso trägt der Mieter die von Tesla oder anderen Stromanbietern in Rechnung gestellten Kosten für Nicht-Laden an der Ladesäule und Blockiergebühren.

Kaution

Der Mieter muss eine Kaution in Höhe der Selbstbeteiligung der Versicherung hinterlegen. Die Kaution dient zur Deckung von Schäden am Fahrzeug, Bearbeitungsaufwand bei Schäden und Strafzetteln und Bußgeldbescheiden. Die Kaution wird üblicherweise als Reservierung mittels einer Kreditkarte hinterlegt, hier wird der Betrag nur reserviert, nicht abgebucht. Falls die Kaution nicht mittels einer Kreditkarten-Reservierung hinterlegt werden kann, muss der Mieter den Betrag vorab auf das Konto des Vermieters überweisen.

Gutscheine

Es besteht die Möglichkeit, Gutscheine für die Weitergabe an andere Personen zu erwerben. Ein solcher Gutschein gilt für die vom Käufer gewählte Mietdauer, die Anzahl Tage wird auf dem Gutschein benannt. Der Gutschein ist für 3 Jahre gültig und kann in diesem Zeitraum eingelöst werden. Der einlösende Fahrer muss diese Vermietbedingungen akzeptieren und erfüllen. Auf dem Gutschein wird der Kaufpreis bei Erwerb nicht aufgeführt, es wird aber festgelegt, dass der Gutschein gültig ist für die Miete eines Premiumfahrzeugs der Klasse (1) Tesla Model 3, Hyundai Ioniq 5, Smar #1 oder der Klasse (2) Tesla Model Y LR AWD. Die Wahl des Fahrzeugs liegt bei der Person, die den Gutschein einlöst. Ein Rückkauf des Gutscheins ist ausgeschlossen. Das Einlösen eines Gutscheins ist je nach Verfügbarkeit des Wunschfahrzeugs möglich, ggf. muss ein späterer passender Termin gefunden werden.

Zahlung

Der Mieter kann per Kredit- oder Debit-Karte zahlen, per PayPal oder er kann den Betrag per Banküberweisung begleichen. Für PayPal-Zahlungen wird eine Gebühr von 2% berechnet. Die Fahrzeugmiete muss vor Mietbeginn gezahlt werden. Bei Langzeitmieten über mehrere Monate wird die Miete monatlich im Voraus gezahlt. Ggf. entstandene Zusatzkosten wegen Verkehrsdelikten, Schäden, Mehrkilometern usw. müssen nach Rückgabe des Fahrzeugs umgehend beglichen werden.

Nutzung des Fahrzeuges

Das Fahrzeug darf nur in Deutschland im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden. Gewerbliche Personenbeförderung ist ausgeschlossen. Das Fahrzeug darf nicht auf Rennstrecken bewegt werden, auch wenn diese öffentlich sind. Das Fahrzeug darf nicht weitervermietet werden. Beförderung von Kleintieren (Katzen, Hunde, etc.) ist nur in geeigneten Boxen zulässig. Bei Rückgabe eines Fahrzeugs, das durch Katzen- oder Hundehaare verschmutzt ist, ist der Vermieter sonst berechtigt, das Fahrzeug kostenpflichtig reinigen lassen (Allergiegefahr). Die Autopilot-Funktion bei Tesla sowie die Assistenten zum teilautonomen Fahren in allen Fahrzeugen sind Fahrassistenzsysteme zur Unterstützung des Fahrers und übernehmen nicht das Fahren. Der Fahrer ist zu jedem Zeitpunkt verantwortlich für die Fahrt und muss mit voller Aufmerksamkeit das Fahrzeug führen. Das Mietfahrzeug ist schonend und nach den Bedienungsanweisung zu behandeln. Es darf im Auto nicht geraucht werden. Der Akkustand soll für die täglichen Fahrten zwischen 15% und 85% gehalten werden. Er soll nur auf 100% aufgeladen werden, wenn die nächste Fahrt kurz bevor steht und er darf nicht auf 0% entladen werden.

Rückgabe des Fahrzeugs

Nach Beendigung der vereinbarten Mietzeit ist der Mieter verpflichtet, das Fahrzeug mit allen übernommenen Zubehörteilen wieder zurückzugeben. Es wird ein Rückgabeprotokoll erstellt, das den Zustand des Fahrzeugs und aller Zubehörteile feststellt.

Im Falle einer Panne oder Unfalls darf das Fahrzeug nicht gezogen abgeschleppt werden, sondern muss auf einen Abschleppwagen gehoben werden, um so abtransportiert zu werden Im Falle einer Panne oder Unfalls ist der Mieter verpflichtet, alle nötigen Maßnahmen zur Sicherung und Schadensbegrenzung zu ergreifen. Dazu gehört auch das Hinzuziehen der Polizei oder anderer Rettungskräfte, das Notieren der Namen und Anschriften oder Kennzeichen anderer Beteiligter oder Zeugen. Der Mieter darf keine voreiligen Schuldeingeständnisse oder Zugeständnisse gegenüber Unfallgegnern äußern und damit der Regulierung der Versicherung vorgreifen. Im Schadensfall ist der Vermieter umgehend zu informieren.

Haftung durch den Mieter

Der Mieter/Fahrer haftet für alle Schäden, die während der Mietdauer am Fahrzeug oder an Zubehörteilen entstehen, darin eingeschlossen der Verlust dieser Gegenstände. Die Haftpflicht des Mieters für Schäden, die durch die Vollkaskoversicherung abgedeckt sind, ist begrenzt auf die Selbstbeteiligung der jeweiligen Versicherung, so, wie es im jeweiligen Mietvertrag vereinbart ist. Diese Haftungsreduzierung gilt nicht bei vorsätzlich herbeigeführten Schäden oder Schäden, die bei Alkohol- oder Drogen-/Tabletteneinfluss entstanden sind. Bei Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit entstanden sind, ist der Vermieter berechtigt, Schadensersatz vom Mieter/Fahrer abhängig vom Verschulden des Fahrers bis zur Gesamthöhe des Schadens zu verlangen.

Stornierung

lm Falle einer Stornierung des Mietvertrages durch den Mieter werden folgende Stornogebühren berechnet:

  • bis 28 Tage vor Mietbeginn: 39 €
  • bis 7 Tage vor Mietbeginn: 20 % des Mietpreises, mindestens jedoch 89 €
  • bis 2 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises, mindestens jedoch 89 €
  • weniger als 2 Tage vor Mietbeginn: 100 % des Mietpreises.
  • bei Langzeitmiete ist die Grundlage der Mietpreis für den ersten Monat
  • Der Vertrag gilt zu diesen Konditionen als vom Kunden storniert, wenn er bei Abholung keinen gültigen Ausweis oder Führerschein vorlegen kann, oder eine Vermietung aus anderen vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht möglich ist.
  • Bietet der Kunde einen vertragsfähigen Ersatzmieter an, oder kann der Vermieter das Fahrzeug kurzfristig dennoch vermieten, kann auf die Stornogebühr verzichtet werden.
Kündigung

Beide Parteien können den Mietvertrag zu den gesetzlichen Bestimmungen kündigen. Der Vermieter ist zudem berechtigt, den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes fristlos zu kündigen, hierzu zählen unter anderem Verstöße gegen diese Vermietbedingungen oder Vereinbarungen im Mietvertrag, Nichtzahlung von Mietraten durch den Mieter, unsachgemäßer Umgang oder mangelnde Pflege des Fahrzeugs sowie Schadensereignisse. Im Falle von Kündigung durch den Vermiete aus wichtigem Grund hat der Mieter keine Schadenersatzansprüche. Bei Kündigung durch den Vermieter muss der Mieter das Fahrzeug samt aller zugehöriger Zubehörteile und Dokumenten umgehend an den Vermieter zurückgeben.

Der Erfüllungsort für alle Ansprüche ist der Sitz des Vermieters.